Beschluss der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2024
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2024 wurde folgender Beschluss gefasst:
Sekundarschulgemeinde Obfelden-Ottenbach
- Genehmigung der Jahresrechnung 2023
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt ab Freitag, 21. Juni 2024 in der Schulverwaltung der Sekundarschule Obfelden-Ottenbach zur Einsichtnahme auf. Zudem ist es während der Rekursfrist auf der Website www.sek-obfelden.ch einsehbar.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis,
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Obfelden, 21. Juni 2024
Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach