Unterschutzstellung Gebäude vordere Sägestrasse 6, 8908 Hedingen

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Hedingen
Rubrik
Unterschutzstellung
Veröffentlicht am
26.11.2020
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Unterschutzstellung des Gebäudes Vers.-Nr. 149, Kat.-Nr. 563, vordere Sägestrasse 6, 8908 Hedingen

Der Gemeinderat hat am 17. November 2020 beschlossen, dass das Gebäude Vers.-Nr. 149, Kat.-Nr. 563, vordere Sägestrasse 6, 8908 Hedingen, ein Schutz­objekt im Sinne von § 203 lit. c des Planungs- und Baugesetzes (PBG) ist und gemäss § 205 PBG unter Schutz gestellt wird.

Der Beschluss des Gemeinderates und der unterzeichnete Unterschutzstellungsvertrag kön­nen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Hedingen, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, während den Schalteröffnungs­zeiten eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und des­sen Begründung enthalten. Der angefochtene Be­schluss ist beizulegen. Die ange­rufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bau­re­kurs­gerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Ver­fahren unter­liegende Partei zu tragen.

Hedingen, 27. November 2020                                                   Gemeinderat Hedingen