Erneuerungswahlen Gemeinderat und Präsidium Gemeinderat vom 27. März 2022 - Wahlprotokolle nach der Wahlablehnung vom 28. März 2022
Andreas Zbinden (SVP, neu) und Mia Zumsteg (Grüne, neu) haben an der Urnenwahl vom 27. März 2022 für den fünften Sitz des Gemeinderates die gleichen Anzahl Stimmen (487) erhalten und das absolute Mehr erreicht (vgl. Wahlprotokoll vom 27. März 2022, amtliche Publikation am 29. März 2022). Diese seltene Konstellation erfordert gemäss § 79 Gesetz über die politischen Rechte (GPR, LS 161) ein Losentscheid. Im Gesetzesartikel ist aber auch geregelt, dass auf den Losentscheid verzichtet wird, sofern eine Wahlablehnung vorliegt. Mit Schreiben vom 28. März 2022 an den Gemeindepräsidenten erklärt Andreas Zbinden, dass er aus persönlichen Gründen die Wahl ablehnt. Dies hat somit zur Folge, dass kein Losentscheid erfolgt und Mia Zumsteg zum fünften Mitglied des Gemeinderates wird. Die Wahlprotokolle der Erneuerungswahlen von fünf Mitglieder des Gemeinderates und des Gemeindepräsidiums vom 27. März 2022 werden wie folgt angepasst:
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Wahlen kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis erhoben werden (§19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19 Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
1. April 2022
Gemeinderat Stallikon