Geschäfts- und Kompetenzreglement des Zweckverbands Feuerwehr Knonaueramt Süd
Die Feuerwehrkommission des Zweckverbands Feuerwehr Knonaueramt Süd hat mit Beschluss vom 4. Mai 2022 gestützt auf Artikel 19 Abs. 1, Ziff. 7 der Zweckverbandsstatuten das Geschäfts- und Kompetenzreglement genehmigt.
Der Beschluss und das Reglement sind der Publikation unter www.amtliche-nachrichten.ch angehängt und liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Mettmenstetten, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten, zur Einsicht auf. Ausserdem ist das Reglement auf der Webseite des Zweckverbands https://lodur-zh.ch/knonaueramt-sued einsehbar.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirks Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist, soweit möglich, beizulegen.
3. Juni 2022
Feuerwehrkommission