Nutzungsplanung: Teilrevision Nutzungsplanung, Initiative "Mindestabstand für Windturbinen zu bewohnten Gebäuden", öffentliche Auflage
Betrifft
8906 Bonstetten
Öffentliche Auflage
Die Initiative unterzeichnenden in der Gemeinde Bonstetten wohnhaften Stimmberechtigten stellen gestützt auf die Paragraphen 146 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs folgendes Begehren:
Initiativtext:
Die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Bonstetten vom 10. Mai 1995 mit Teilrevisionen 2011 und 2021 (nachgeführt bis 7. Dezember 2021) wird mit einem neuen Artikel 10 ergänzt. Der bisherige Artikel 10 "Inkrafttreten" wird zum Artikel 11.
10. Industrielle Windenergieanlagen
Der Abstand zwischen industriellen Windenergieanlagen (Nabenhöhe ab 30 Meter) und einer zeitweise oder dauerhaft bewohnten Liegenschaft muss mindestens 700 m betragen.
Im Sinne von § 7 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich liegt die Initiative vom 9. Februar 2024 bis 9. April 2024 während 60 Tagen, von der Publikation an gerechnet, in der Gemeindeverwaltung Bonstetten, Bereich Hochbau, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
Rechtliche Hinweise
Während der öffentlichen Auflage kann sich jede Person schriftlich zu den aufliegenden Unterlagen äussern. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Eingaben sind schriftlich bis am 9. April 2024 (Datum des Poststempels) dem Gemeinderat Bonstetten, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten, einzureichen. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch die Gemeindeversammlung entschieden.
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 09.04.2024
Kontaktstelle
Gemeinde Bonstetten
Bereich Hochbau
Am Rainli 2
8906 Bonstetten
Tel.: 044 701 95 25
Mail: hochbau@bonstetten.ch