Erneuerungswahlen von 3 Mitgliedern des Schulzweckverbands Bezirk Affoltern für die Amtsdauer 2022 - 2026
Stille Wahl
Am 23. November 2021 wurden die untenstehenden Wahlvorschläge publiziert. Innert der gesetzlich vorgegebenen Nachfrist wurden diese weder geändert noch zurückgezogen. Es wurden auch keine neuen Wahlvorschläge eingereicht.
In Anwendung von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte werden somit für die Amtsdauer 2022 - 2026 als still gewählt erklärt:
Für den vakanten Sitz wird ein erster Wahlgang am 27. März 2022 und ein alfälliger zweiter Wahlgang am 15. Mai 2022 angeordnet. Die Wahl wird mit leeren Wahlzetteln durchgeführt.
Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
17. Dezember 2021
Stadtrat Affoltern am Albis