Anordnung Gemeindebehörden Stallikon (2. Wahlgang) vom 15. Mai 2022

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Stallikon
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
11.4.2022
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Erneuerungswahlen Gemeindebehörden Stallikon (2. Wahlgang) vom Sonntag, 15. Mai 2022

Am Sonntag, 15. Mai 2022 findet der 2. Wahlgang der Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden (Amtsdauer 2022 bis 2026) statt:

  • 1 Mitglied der Rechnungsprüfungskommission
  • Kreisgemeinde Stallikon-Wettswil: Präsidium evang.ref. Kirchenpflege

Auf Bezirksebene findet die Erneuerungswahl 2. Wahlgang eines Mitgliedes des Schulzweckverbandes Bezirk Affoltern statt.

 

Die Wahlunterlagen werden mit den eidgenössischen und kantonalen Stimmunterlagen allen Stimmberechtigten zugestellt. Die Details bezüglich der Ausübung des Wahlrechts, der Stellvertretung und der brieflichen Stimmabgabe sowie die Öffnungszeiten und Standorte der Urnen sind auf dem Stimmrechtsausweis ersichtlich.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis erhoben werden (§19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19 Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

 

12. April 2022
Gemeinderat Stallikon