Beschlüsse der Gemeindeversammlung
vom 7. Dezember 2021
An der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Sekundarschulgemeinde Obfelden-Ottenbach
Genehmigung Budget 2022 und Festsetzung des Steuerfusses auf 26 %
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt ab Freitag, 10. Dezember 2021, in der Schulverwaltung der Sekundarschule Obfelden-Ottenbach zur Einsichtnahme auf. Es ist auch auf der Webseite der Sekundarschule (www.sek-obfelden.ch unter der Rubrik Schulbehörde - Gemeindeversammlung) während der Rekursfrist einsehbar.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschüsse der Gemeindeversammlung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis,
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Obfelden, 10. Dezember 2021
Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach