Unterschutzstellungsvertrag ehe. Waschhaus Engelgasse 5.1

Veröffentlicht von
Rifferswil
Rubrik
Unterschutzstellung
Veröffentlicht am
6.2.2025
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Unterschutzstellungsvertrag ehem. Waschhaus Engelgasse 5.1, Rifferswil


Angaben zur Meldung


Der Gemeinderat Rifferswil hat an seiner Sitzung vom 4. Februar 2025 gestützt auf § 203 Abs. 1 lit. c) und § 213 Planungs- und Baugesetz PBG den verwaltungsrechtlichen Schutzvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Rifferswil und der Eigentümerin Andrea Burghold Schwegler für die Liegenschaft Vers.-Nr. 169 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 2083, Engelgasse 5.1, Rifferswil, genehmigt.


Einsichtnahme

Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der Rekursfrist auf der Gemeindeverwaltung Rifferswil, Jonenbachstrasse 1, 8911 Rifferswil öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.


Rechtliche Hinweise und Fristen


Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).


Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, wegen Rechtsverletzung, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 329 PBG, § 19 Abs. 1 VRG i.V.m § 20 Abs. 1 VRG). Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 10.03.2025
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.