Teilrevision kommunale Richtplanung sowie Teilrevision kommunale Nutzungsplanung (teilweise Nichtgenehmigung), Inkraftsetzung, Bekanntmachung des Inkrafttretens

Veröffentlicht von
Hedingen
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
4.7.2024
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Teilrevision kommunale Richtplanung sowie Teilrevision kommunale Nutzungsplanung (teilweise Nichtgenehmigung), Inkraftsetzung, Bekanntmachung des Inkrafttretens

Diese Publikation ersetzt diejenige vom 25. Juni 2024

 

Am 9. Juni 2022 setzte die Gemeindeversammlung die Teilrevision der kommunalen Richtplanung und der kommunalen Nutzungsplanung fest. Die Baudirektion des Kantons Zürich genehmigte die Richtplanung mit Verfügung vom 6. März 2023. Die Nutzungsplanung (teilweise Nichtgenehmigung) verfügte die Baudirektion am 21. November 2023. Gegen die Richt- und Nutzungsplanung sind gemäss Rechtskraftbescheinigung keine Rechtsmittel ergriffen worden. Die Bau- und Zonenordnung und der Zonenplan sind ab

5. Juli 2024 auf der Homepage der Gemeinde abrufbar.

 

Die Teilrevision der kommunalen Richtplanung und die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung (teilweise Nichtgenehmigung) sind in Rechtskraft erwachsen und treten am Tag nach der Publikation in Kraft, d. h. die Beurteilung von Baugesuchen erfolgt ab

6. Juli 2024 auf Basis der revidierten Bau- und Zonenordnung.

 

5. Juli 2024

Gemeinderat Hedingen