Denkmalschutz, Unterschutzstellung Bauernhaus Geb. Vers.-Nr. 196

Veröffentlicht von
Rifferswil
Rubrik
Unterschutzstellung
Veröffentlicht am
26.11.2020
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Unterschutzstellung des Bauernhauses an der Albisstr. 3


Betrifft

8911 Rifferswil


Unterschutzstellung


Der Gemeinderat Rifferswil hat mit Beschluss vom 17.11.2020 das Bauernhaus mit der Geb. Vers.-Nr. 196 auf dem Grundst., Kat.-Nr. 2012 an der Adr. Albistr. 3 in Unterrifferswil, gestützt auf § 203 lit. c des Planungs- und Baugesetzes (PBG) zu einem kommunalen Schutzobjekt erklärt und mit einem Vertrag gem. § 205 lit. d PBG unter Schutz gestellt.


Einsichtnahme

Die relevanten Unterlagen liegen ab heute während der Dauer von 30 Tagen in der Gemeindekanzlei, Jonenbachstr. 1, 8911 Rifferswil, zur Einsichtnahme auf.


Rechtliche Hinweise und Fristen


Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).


Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Materielle und formelle Urteile des kantonalen Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.


27.11.2020


Gemeinderat Rifferswil


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 28.12.2020
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.