Gebührenreglement zur Abfallverordnung
Die revidierte Abfallverordnung der Gemeinde Maschwanden wurde durch die Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2024 sowie durch das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) mit Verfügung vom 17. September 2024 genehmigt. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 der Abfallverordnung legt der Gemeinderat die Höhe der einzelnen Gebühren sowie ihre konkrete Ausgestaltung im Rahmen eines Gebührenreglements fest. Mit Beschluss vom 22. Oktober 2024 hat der Gemeinderat das Gebührenreglement zur Abfallverordnung genehmigt und setzt dieses per 1. Dezember 2024 in Kraft.
Mit dem nun vorliegenden Gebührenreglement zur Abfallverordnung werden sämtliche Gebührenansätze sowie die Modalitäten ihrer Erhebung in einem Erlass zusammengefasst. Neu werden mengenabhängige Gebühren für biogene Abfälle sowie Grünabfälle (Gebühr nach Volumen mit Jahresvignetten) erhoben. Die Abfallgrundgebühr wird per 1. Oktober 2025 in eine allgemeine Abfallgrundgebühr sowie eine Grundgebühr für biogene Abfälle / Grünabfälle unterteilt und bereits leicht gesenkt. Für die kommenden Jahre ist aufgrund der Einführung der verursachergerechteren Gebührenerhebung mittels mengenabhängiger Gebühren im Bereich der biogenen Abfälle / Grünabfälle eine Entlastung der Grundgebühren geplant.
Der Beschluss sowie das Gebührenreglement zur Abfallverordnung sind der Publikation unter www.amtliche-nachrichten.ch angehängt und liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Maschwanden, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
25. Oktober 2024
Gemeinderat Maschwanden