Ersatzwahl des Präsidiums und eines Mitglieds der Primarschulpflege für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022, provisorischer Wahlvorschlag
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 28. Mai 2021 ist innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden, welcher in Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte veröffentlicht wird:
Mitglied:
Wesselbaum Nelly, geb. 1957, dipl. Kauffrau, wohnhaft in Mettmenstetten
Präsidentin:
Wesselbaum Nelly, geb. 1957, dipl. Kauffrau, wohnhaft in Mettmenstetten
Innert einer Frist von 7 Tagen kann der Wahlvorschlag zurückgezogen oder geändert werden. Ausserdem können innert derselben Frist der Gemeindeverwaltung neue, von 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Mettmenstetten eigenhändig unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Mettmenstetten erhältlich.
Der Gemeinderat erklärt die Vorgeschlagene als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Ist dies nicht der Fall, wird am Sonntag, 26. September 2021 eine Urnenwahl durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
16. Juli 2021
Gemeinderat Mettmenstetten