Sonntagsverkäufe im Jahr 2025
Die Verkaufsgeschäfte in Affoltern am Albis und Zwillikon dürfen an den folgenden Sonntagen geöffnet sein: 30. März, 26. Oktober, 7. Dezember und 21. Dezember 2025, jeweils zwischen 10.00 und 17.00 Uhr. Für diese Sonntagsverkäufe sind keine zusätzlichen Bewilligungen erforderlich.
Neben den vier definierten Sonntagen erteilt das Amt für Wirtschaft und Arbeit grundsätzlich keine Bewilligung für die Beschäftigung von Arbeitnehmenden in Verkaufsgeschäften.
Ausnahmen sowie weitere Bedingungen und Informationen können der Webseite www.zh.ch/de/wirtschaft-arbeit/arbeitsbedingungen.html entnommen werden. Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Sicherheit der Stadtverwaltung Affoltern am Albis unter 044 762 56 00 ebenfalls zur Verfügung.
10. Januar 2025
Abteilung Sicherheit