Inventarentlassung Gebäude Vers.-Nr. 1105, Kat.-Nr. 1447, Haldenstrasse 15, 8908 Hedingen
Der Gemeinderat hat am 9. Februar 2021 beschlossen, dass das Gebäude Assek.-Nr. 1105, Kat.-Nr. 1447, Haldenstrasse 15, 8908 Hedingen, kein Schutzobjekt im Sinne von § 203 lit. c des Planungs- und Baugesetzes (PBG) ist. Das Gebäude (Inv.-Nr. VIII 136) wird aus dem kommunalen Inventar der möglichen Schutzobjekte entlassen.
Der Beschluss des Gemeinderates und die massgblichen Unterlagen können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Hedingen, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.