Amtliche Publikation

Abfallbeseitigungsgebühr 2025, Festsetzung

Veröffentlicht von
Mettmenstetten
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
17.10.2024
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Abfallbeseitigungsgebühr 2025, Festsetzung

Die Gemeindeversammlung hat mit Beschluss vom 23. Mai 2022 die Abfallverordnung der Gemeinde Mettmenstetten (AbfVO) erlassen. Gestützt auf Art. 12 Abs. 1 sowie Art. 13 Abs. 2 Abfallverordnung legt der Gemeinderat die Höhe der einzelnen Gebühren sowie ihre konkrete Ausgestaltung im Rahmen eines Behördenerlasses fest. Mit Beschluss vom 8. Oktober 2024 hat der Gemeinderat Mettmenstetten die Abfallbeseitigungsgebühren für das Jahr 2025 festgesetzt.

 

Die Grundgebühren 2025 bleiben gegenüber 2024 unverändert.

 

  • 90.00 inkl. MwSt. pro Haushalt, Gewerbe-, Industrie- und Landwirtschaftsbetrieb
  • Für die Abfallsackgebühren und Sperrgutmarken gelten die Ansätze des Dienstleistungsverbands Amt (DILECA).

 

Die volumenabhängigen Gebühren für Jahresvignetten bei biogenen Abfällen werden um ca. 10 % und die Einzelvignetten um ca. 35% erhöht, da die Entsorgungskosten für Grüngut steigen. Gleichzeitig sollen die Jahresvignetten im Vergleich zu den Einzelvignetten attraktiver gestaltet werden. Mit dieser Massnahme soll auch die Produktion von Abfall (Einzelvignetten mit Kleber) reduziert werden.

 

Der Beschluss sowie die Tarifordnung zur Abfallverordnung (T AbfVO) liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Schalter Einwohnerkontrolle, Albisstrasse 2, Mettmenstetten, während der Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf bzw. kann auf www.mettmenstetten.ch eingesehen werden.

 

Gegen die Festsetzung Tarifordnung zur Abfallverordnung (T AbfVO) kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, 8910 Affoltern a. A. schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in zweifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

18. Oktober 2024

Gemeinderat Mettmenstetten