Bauprojekt: Herferswil 62 + 70, Mettmenstetten
Bauherrschaft
Hans Rudolf + Liselotte Trachsel
Herferswil 58a
8932 Mettmenstetten
Remo + Selina Bischofberger
Herferswil 58b
8932 Mettmenstetten
Projektverfasser
Burlet & Partner AG
Püntenstrasse 8
8932 Mettmenstetten
Projekt
Nutzungsänderung Gewerbe zu Wohnraum, Vers.-Nr. 30
Herferswil 62 + 70
8932 Mettmenstetten
Katasterinformationen
Grundstück-Nr.: 2096
Zone: Kernzone KB
Rechtliche Hinweise und Fristen
Ort der Planauflage
Gemeinde Mettmenstetten
Rechtliche Hinweise
Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PGB).
Rechtsmittelfrist
Frist: 20 Tage
Ablauf der Frist: 19.12.2024
Kommunale Bauprojekte haben eine Rechtsmittelfrist von 20 Tagen.