Amtliche Publikation

Erinnerung Grabräumung

Veröffentlicht von
Spreitenbach
Rubrik
Aufhebung von Gräber
Veröffentlicht am
3.4.2024
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Erinnerung Grabräumung

 

Die Ruhezeit der Gräber der Bestattungsjahre 1997 und 1998 ist abgelaufen. Gestützt auf § 23 des Bestattungs- und Friedhofreglements werden die Angehörigen der in den genannten Gräbern beigesetzten Verstorbenen ersucht, die vorhandenen Grabmäler und Pflanzen bis spätestens am Sonntag, 11. Februar 2024 zu räumen. Nach dieser Frist wird die Räumung durch die Gemeinde vorgenommen.

 

Gemeinderat