Genehmigung Schutzvertrag - Liegenschaft
Vers.-Nr. 345, Oberdorfstrasse 21, Kat.-Nr. 481, 8934 Knonau
Angaben zur Meldung:
Der Gemeinderat Knonau hat mit dem GR-Beschluss vom 12. Juli 2022 folgendes beschlossen:
Der verwaltungsrechtliche Vertrag zwischen Herrn Ernst Schindler und Frau Edith Schindler, 8934 Knonau und der Gemeinde Knonau, vertreten durch den Gemeinderat, betreffend Unterschutzstellung der Liegenschaft Oberdorfstrasse 21, Vers.-Nr. 345, auf Kat.-Nr. 481, 8934 Knonau, wird genehmigt.
Einsichtnahme:
Der Beschluss und der verwaltungsrechtliche Vertrag liegen ab 15. Juli 2022 für die Dauer der Rekursfrist während den ordentlichen Schalteröffnungs-
zeiten der Gemeindeverwaltung, Stampfistrasse 1, 8934 Knonau, zur Einsichtnahme auf.
Rechtliche Hinweise:
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich bezulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 15. August 2022
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.