Kantonale Genehmigung der Abfallverordnung der Gemeinde Maschwanden
Am 10. Juni 2024 genehmigte die Gemeindeversammlung Maschwanden die totalrevidierte Abfallverordnung. Diese Verordnung bedarf der Genehmigung durch das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL). Mit Verfügung (Verfügungsnummer: BD0154515) vom 17. September 2024 hat das AWEL die von der Gemeindeversammlung verabschiedete Abfallverordnung genehmigt.
Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist tritt die Abfallverordnung am 1. November 2024 in Kraft.
Die genehmigte Verordnung, der Beschluss der Gemeindeversammlung sowie die Genehmigungsverfügung des AWEL liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Maschwanden, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, zur Einsicht auf.
Gegen die Genehmigungsverfügung des AWEL kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist, soweit möglich, beizulegen.
24. September 2024
Gemeinde Maschwanden