Gebührenfestsetzung 2025: Kehricht-, Wasser- und Abwassergebühren
Die Gebührenansätze für das Jahr 2025 wurden anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 18. November 2025 wie folgt festgelegt:
Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich mit 2.6% für die Wassergebühren und mit 8.1% für Kehricht- und Abwassergebühren erhoben.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ottenbach, 22. November 2024
Gemeinderat Ottenbach