Beschlüsse der Ortsbürgergemeinde-
versammlung vom 13. Juni 2022
Gestützt auf §26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden und §15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Juni 2022 veröffentlicht.
Sämtliche Beschlüsse wurden postitiv gefasst:
- Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 15. November 2021
- Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2021
- Genehmigung der Jahresrechnung 2021
- Zustimmung Teiländerung Kulturlandplan; Kiesabbauzone Hardimatte / Länzertfeld – Projektierungskredit über CHF 200’000
- Genehmigung Kostenbeteiligung über CHF 250'000 – Querung Herrengasse (Tunnel)
- Zustimmung Dienstbarkeitsvertrag; Zufahrt zur Liegenschaft Parz. 1431 von Heiri und Vreni Zobrist
Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Ablauf Referendumsfrist: 18. Juli 2022
Gemeinderat Niederlenz