Verkehrsanordnung: Ausserfeldstrasse
Betrifft
8911 Rifferswil
Vorübergehende Verkehrsanordnung
Dauer der Verkehrsanordnung
1. Mai 2024 bis voraussichtlich 31. Oktober 2024 (bzw. bis zur Aufhebung der Umleitung des Fussgänger- und Fahrradverkehrs infolge der Bauarbeiten am Uferweg entlang des Jonenbachs).
Verkehrsanordnung
Das allgemeine Fahrverbot auf der Ausserfeldstrasse (an der Kreuzung Ausserfeldstrasse / Geissbühlstrasse) wird für die Zeit der Bauarbeiten am Uferweg des Jonenbachs ab 1. Mai 2024 bis voraussichtlich 31. Oktober 2024 und der damit verbundenen Umleitung des Fussgänger- und Fahrradverkehrs über die Ausserfeldstrasse temporär für Fahrräder aufgehoben.
Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Verfügende Stelle
Gemeinde Rifferswil
Jonenbachstrasse 1
8911 Rifferswil
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 03.06.2024
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kontaktstelle
Statthalteramt Affoltern
Im Grund 15
8910 Affoltern am Albis