Temporäre Verkehrsanordnung Ausserfeldstrasse

Veröffentlicht von
Rifferswil
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
2.5.2024
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Verkehrsanordnung: Ausserfeldstrasse


Betrifft

8911 Rifferswil


Vorübergehende Verkehrsanordnung


Dauer der Verkehrsanordnung

1. Mai 2024 bis voraussichtlich 31. Oktober 2024 (bzw. bis zur Aufhebung der Umleitung des Fussgänger- und Fahrradverkehrs infolge der Bauarbeiten am Uferweg entlang des Jonenbachs).


Verkehrsanordnung

Das allgemeine Fahrverbot auf der Ausserfeldstrasse (an der Kreuzung Ausserfeldstrasse / Geissbühlstrasse) wird für die Zeit der Bauarbeiten am Uferweg des Jonenbachs ab 1. Mai 2024 bis voraussichtlich 31. Oktober 2024 und der damit verbundenen Umleitung des Fussgänger- und Fahrradverkehrs über die Ausserfeldstrasse temporär für Fahrräder aufgehoben.


Missachtung

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.


Verfügende Stelle

Gemeinde Rifferswil

Jonenbachstrasse 1

8911 Rifferswil


Rechtliche Hinweise und Fristen


Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.


Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 03.06.2024
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.


Kontaktstelle

Statthalteramt Affoltern

Im Grund 15

8910 Affoltern am Albis