Tarifreglement Lorzengezwitscher
Der Gemeinderat Maschwanden hat am 11.05.2021 folgendes Reglement genehmigt und per 1. Juli 2021 in Kraft gesetzt:
- Tarifreglement Lorzengezwitscher
Der Beschluss ist der Publikation unter www.amtliche-nachrichten.ch angehängt und liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Maschwanden, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
04.06.2021
Gemeinderat Maschwanden