Öffentliche Auflage Projekt Staatsstrassen gemäss § 13 Strassengesetz - Neubau Fussgängerübergang Mülibergstrasse
Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet:
Projektbezeichnung: Aeugst am Albis, Mülibergstrasse, Neubau Fussängerübergang
Bemerkungen zum Projekt:
Die Mülibergstrasse in der Gemeinde Aeugst am Albis zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 654 geführt. Es wird beabsichtigt, das Grundstück Kat.-Nr. 1616, Aeugst am Albis mit einem Mehrfamilienhaus sowie 6 Einfamilienhäuser zu überbauen. Für die Erschliessung ist auf der Mülibergstrasse ein neuer Fussgängerübergang inklusive Mitteschutzinsel mit einer Strassenverbreiterung südlich der Mülibergstrasse im Bereich der Kat.Nr. 1616, durch den Gesuchssteller der Überbauung zu erstellen. Folgende Massnahmen sind vorgesehen:
- Neubau Fussgängerübergang mit Mittelschutzinsel;
- Anpassung der Randabschlüsse an die neue Fahrbahngeometrie;
- Erneuerung und Anpassung der Strassenentwässerung;
- Erneuerung und Anpassung der Strassenbeleuchtung;
- Permanente Gewährleistung der Anhaltesichtweiten auf den betroffenen Grundstücke;
- Anpassungen und Wiederinstandstellung private und öffentliche Grundstücke im Projektperimeter.
Durchführende Stelle: Tiefbauamt Kanton Zürich
Aktenauflage: Gemeindeverwaltung Aeugst, Dorfstrasse 22, 8914 Aeugst am Albis
Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.zh.ch/strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 18. Dezember 2023
Einwendungen
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an die Gemeinde Aeugst am Albis zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich einzureichen.