Tarifordnung zur Verordnung über die Wasserversorgung (TO VWVO) (KRS 730.12) – Teilrevision – Genehmigung und Inkraftsetzung

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Wettswil am Albis
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Weitere Bekanntmachungen
Veröffentlicht am
2.5.2024
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Tarifordnung zur Verordnung über die Wasserversorgung (TO VWVO) (KRS 730.12) – Teilrevision – Genehmigung und Inkraftsetzung

Mit GRB-Nr. 78 vom 22. April 2024 hat der Gemeinderat die Tarifordnung zur Verordnung über die Wasserversorgung (TO VWVO) (KRS 730.12) der Politischen Gemeinde Wettswil a.A. revidiert und per 1. Juli 2024 in Kraft gesetzt. Der Beschluss sowie das Reglement stehen unter www.amtliche-nachrichten.ch/wettswil zur Einsichtnahme zur Verfügung.

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A., Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig, die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

 

Wettswil a.A., 3. Mai 2024

 

Gemeinderat Wettswil a.A.

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Dateiname
GRB-Nr. 78, Tarifordnung zur Verordnung über die Wasserversorgung (TO VWVO) (KRS 730.12), Genehmigung und Inkraftsetzung per 01.07.2024.pdfHerunterladen
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