Behördenerneuerungswahl der Sekundarschulpflege Affoltern am Albis und Aeugst am Albis vom Sonntag, 27. März 2022
5 Mitglieder
Präsidium der Sekundarschulpflege
Für die vakanten Sitze wird ein zweiter Wahlgang am 15. Mai 2022 angeordnet.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, welche in der Politischen Gemeinde Affoltern am Albis oder in der Politischen Gemeinde Aeugst am Albis Wohnsitz hat. In Anwendung der Gemeindeordnung werden leere Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt, auf dem die Personen aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind. Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens (Eingang bei der Stadtkanzlei)
Dienstag, 5. April 2022
bei der Stadtverwaltung Affoltern am Albis schriftlich mit folgenden Angaben zu melden:
Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort. Zudem können der Rufname und die Parteizugehörigkeit angegeben werden.
Formulare sind auf der Homepage www.stadtaffoltern.ch oder unter der Telefonnummer 044 762 56 32 erhältlich.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Wahl und gegen diese Anordnung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen eingereicht werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
29. März 2022
Wahlbüro Affoltern am Albis