Vorübergehende Verkehrsanordnung öffentlicher Parkplatz Sellenbüren, Kat. Nr. 1384

Veröffentlicht von
Stallikon
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
11.7.2024
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Verkehrsanordnung: Öffentlicher Parkplatz Sellenbüren, Kat. Nr. 1384


Betrifft

8143 Stallikon


Vorübergehende Verkehrsanordnung


Dauer der Verkehrsanordnung

Dienstag, 16. Juli 2024, 06.00 Uhr bis 19.00 Uhr


Verkehrsanordnung

Sämtliche Parkplätze des öffentlichen Parkplatzes Sellenbüren, Kat. Nr. 1384, sind am Dienstag, 16. Juli 2024 von 06.00 Uhr bis 19.00 Uhr temporär aufgehoben.


Missachtung

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.


Verfügende Stelle

Gemeinde Stallikon

Tiefbauamt/Sicherheitsabteilung

Reppischtalstrasse 53

8143 Stallikon


Rechtliche Hinweise und Fristen


Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.


Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Begründung: Der Termin für den Abbruch des Krans wurde auf Dienstag, 16. Juli 2024 festgelegt, um sicherzustellen, dass die Bauarbeiten gemäss den geltenden Vorschriften und zeitlichen Rahmenbedingungen abgeschlossen werden können. Der Kranabbau kann nur zeitlich befristet und ortsabhängig über diese Position erfolgen.


Die Verfügung mit dem Signalisationsplan liegen während der Rekursfrist zu den Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Stallikon, Schalter Einwohnerkontrolle, zur Einsichtnahme auf.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 12.08.2024
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.


Kontaktstelle

Statthalteramt Bezirk Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis