Amtliche Publikation

Ersatzwahl Präsident/in und Mitglied Primarschulpflege

Veröffentlicht von
Mettmenstetten
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
27.5.2021
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Wahlanordnung für die Ersatzwahl des Präsidiums und eines Mitglieds der Primarschulpflege für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

Mit Beschluss vom 11. Mai 2021 hat der Bezirksrat dem Entlassungsgesuch von Beatrix Gallati als Präsidentin und Mitglied der Primarschulpflege und somit auch als Mitglied des Gemeinderats entsprochen und sie unter Verdankung der geleisteten Dienste entlassen. 

 

Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Ersatzwahl für den Rest der laufenden Amtsdauer 2018 - 2022 auf Sonntag, 26. September 2021 festgesetzt. 

 

In Anwendung von Art. 5 Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 8. Juli 2021 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Mettmenstetten einzureichen.

 

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

 

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Mettmenstetten unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung Mettmenstetten bezogen werden. 

 

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

 

Sind die Voraussetzungen erfüllt, erfolgt eine stille Wahl gemäss § 54 GPR. Ist dies nicht der Fall, wird am Sonntag, 26. September 2021 eine Urnenwahl mit leeren Wahlzetteln durchgeführt.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern am Albis erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

28. Mai 2021

Gemeinderat Mettmenstetten