Protokoll der Erneuerwahl der Behörden der Gemeinde Aeugst am Albis vom Sonntag, 27. März 2022
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Wahl kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
27. März 2022
Wahlbüro Aeugst am Albis