Aus den Verhandlungen des Gemeinderates
Erneuerungswahlen der kommunalen Behörden, Wahlveranstaltung vom 1. November 2021
Für die Erneuerungswahlen der kommunalen Behörden wurde der Sonntag, 27. März 2022 als Wahltermin festgelegt. Neben den Mitgliedern des Gemeinderates werden auch die Mitglieder der Primarschulpflege, der Sekundarschule sowie der Rechnungsprüfungskommission neu gewählt.
In diesem Zusammenhang gibt der Gemeinderat bekannt, dass sich der amtierende Gemeindepräsident und Hochbauvorstand, Christian Gabathuler, für keine weitere Amtsperiode zur Verfügung stellt. Die weiteren bisherigen Gemeinderatsmitglieder stellen sich erneut zur Wahl. In der Primarschule sind drei und in der Rechnungsprüfungskommission zwei Vakanzen zu verzeichnen, wobei bereits erste Gespräche mit Interessenten stattgefunden haben.
Die kommunalen Behörden informieren anlässlich der Wahlveranstaltung vom Montag, 1. November 2021, um 19.30 Uhr, in der Turnhalle in Maschwanden über die Aufgaben der einzelnen Behörden sowie deren Mitglieder. Sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Maschwanden sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen um mehr über die verschiedenen interessanten Behördenaufgaben zu erfahren.
Totalrevision der Entschädigungs- und Besoldungsverordnung
Im Zusammenhang mit den Erneuerungswahlen wird auch die Entschädigungs- und Besoldungsverordnung einer Revision unterzogen. Die letzte Totalrevision der Verordnung fand am 3. Dezember 2001 statt, wobei am 28. November 2011 und 18. Juni 2012 kleinere Anpassungen vorgenommen wurden. Auch Maschwanden hatte in der Vergangenheit teils Mühe, interessierte Einwohnerinnen und Einwohner für behördliche Aufgaben zu gewinnen. Mit einer transparenten und zeitgemässen Entschädigung der Aufgaben soll diesem Umstand Rechnung getragen werden. Ziel ist eine Verabschiedung durch die Gemeindeversammlung vor dem Amtsantritt der neuen Behördenmitglieder per 1. Juli 2022. Der Gemeinderat wird zur gegebenen Zeit erneut informieren.
Totalrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO), Informationsveranstaltung vom 8. November 2021
Die aktuell gültige Bau- und Zonenordnung der politischen Gemeinde Maschwanden stammt vom 2. Juni 2003 und muss einer Totalrevision unterzogen werden. Der Gemeinderat hat anlässlich der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2019 einen entsprechenden Verpflichtungskredit für die Überarbeitung eingeholt.
Die überarbeitete Bau- und Zonenordnung sowie der dazugehörige Richtplan Verkehr liegen nun zur Vernehmlassung vor, weshalb der Gemeinderat am Montag, 8. November 2021, 20.00 Uhr, anlässlich einer Informationsveranstaltung im Detail die Anpassungen und Ergänzungen erläutern wird. Der Gemeinderat freut sich über eine rege Teilnahme aller Einwohnerinnen und Einwohner.
Die öffentliche Auflage findet vom 1. November 2021 bis und mit 7. Januar 2022 statt, wobei die Unterlagen in dieser Frist bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, resp. während dem Umbau der Gemeindeverwaltung (bis ca. 12. November 2021) beim Werkhofbüro, Dorfstrasse 24, 8933 Maschwanden, zu den ordentlichen Öffnungszeiten oder nach Voranmeldung eingesehen werden können.
Während der Auflagefrist kann sich jede Person zur Teilrevision äussern. Einwendungen sind bis am 7. Januar 2022 schriftlich an den Gemeinderat zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Über die Einwendungen wird gesamthaft im Rahmen des Festsetzungsverfahrens entschieden.
Gemeinderat Maschwanden