Gebühren für Wasser, Abwasser und Entsorgung für das Jahr 2021
Der Gemeinderat hat am 1. Dezember 2020 die Gebühren für das Jahr 2021 wie folgt festgesetzt (gegenüber dem Vorjahr unverändert):
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Hausen am Albis, 11. Dezember 2020
Gemeinderat