Ersatzwahl von einem Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026
1. Wahlgang
Provisorischer Wahlvorschlag
Nach Ablauf der ersten Frist für die Ersatzwahl von einem Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege für den Rest der laufenden Amstdauer 2022 bis 2026 (1. Wahlgang) liegt folgender provisorischer Wahlvorschlag vor:
Name, Vorname | Jahrgang | Beruf | Adresse |
Sennhauser Jasmin (w) | 1993 | Einkaufsassistentin | Maschwanderstr. 8 |
ln Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue
Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 14. Februar 2O25, 11:3O Uhr, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, eingereicht werden können.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf , Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig
unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern, Herr Martin Billeter, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
07. Februar 2025
Gemeinderat Obfelden