Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 - 2026 - Anordnung 2. Wahlgang
In Anwendung von § 84 des Gesetzes über die politischen Rechte wird für die nicht besetzten Stellen folgender Behörden ein 2. Wahlgang angeordnet:
- Schulpräsident/in
- ein Mitglied der Primarschulpflege
Der 2. Wahlgang findet am Sonntag, 15. Mai 2022 statt. Die Stimmberechtigten erhalten einen leeren Wahlzettel inkl. einem Beiblatt.
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Obfelden, 1. April 2022
Gemeinderat Obfelden