Erneuerungswahlen der Mitglieder der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 bis 2026 - Wahlanordnung 2. Wahlgang vom 15. Mai 2022 - Anmeldefrist für Beiblatt
Der Gemeinderat hat den 2. Wahlgang für die Erneuerungswahlen der folgende Gemeindebehörde für die Amtsdauer 2022 bis 2026 auf Sonntag, 15. Mai 2022 festgesetzt:
1 Mitglied der Rechnungsprüfungskommission
In Anwendung von § 84 Gesetz über die politischen Rechte (GPR, LS 161) ist eine stille Wahl ausgeschlossen. Es werden leere Wahlzettel verwendet. Entscheidend ist das relative Mehr.
Gemäss Art. 7 Gemeindeordnung vom 13. Juni 2021 (GO) wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt, auf dem die Personen aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind. Personen, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens Dienstag, 5. April 2022 bei der Gemeindeverwaltung Stallikon (E-Mail kanzlei@stallikon.ch) mit folgenden Angaben schriftlich zu melden: Namen, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort. Zudem können der Rufname, die Parteizugehörigkeit und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person dem Organ schon bisher angehört hat, angegeben werden. Für Rückfragen ist unbedingt eine Telefonnummer (Mobil) und eine E-Mail-Adresse zu vermerken.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis erhoben werden (§19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19 Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 Veraltungsrechtspflegegesetz, VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
29. März 2022
Gemeinderat Stallikon