Wahlerklärung für die stille Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022
Auf Wahlanordnung vom 5. Juni 2020 ist dem Gemeinderat Stefan Lüthi als gültige Kandidatur vorgeschlagen worden. Nach Ablauf der Nachfrist liegt nur dieser Wahlvorschlag vor. In Anwendung von Art. 5 der Gemeindeordnung und § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind damit die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.
Der Gemeinderat hat als Mitglied der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022 als gewählt erklärt:
Lüthi, Stefan (1978), Beruf: Berater/Hochschuldozent, wohnhaft: Hinterdorstrasse 3, 8914 Aeugst am Albis
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Wahl kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden.Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
14. August 2020
Gemeinderat Aeugst am Albis