Ersatzwahl von einem Mitglied der Finanzkommission; Stille Wahl
Für den 2. Wahlgang von einem Mitglied der Finanzkommission wurden während der Anmeldefrist weniger oder gleich viele Kandidaturen eingereicht, als Sitze zu vergeben sind. Entsprechend wurde eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert welcher neue Vorschläge eingereicht werden konnten. Innert dieser Nachmeldefrist gingen keine Anmeldungen mehr ein.
Da die Anzahl der Anmeldungen nach der Nachmeldefrist die Anzahl der vergebenden Sitze nicht übertrifft, hat das Wahlbüro folgende Person als in stiller Wahl gewählt erklärt:
- Schöpf, Pascal Ramon, 1979, Hallwilerweg 9d, von Täsch VS, parteilos
Wahlbeschwerden sind gemäss §§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte GPR innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.
WAHLBÜRO FAHRWANGEN