Verkehrsanordnung Parkierungsreglement

Veröffentlicht von
Niederlenz
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
29.3.2023
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Verkehrsanordnungen

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, Art. 3 Abs. 2 - 4 SVG und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 sowie § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes vom 6. März 1984 und gemäss Parkierungsreglement, werden folgende Verkehrsanordnungen neu verfügt.

 

Ganzes Siedlungsgebiet, sofern keine abweichende Signalisation verfügt ist, gemäss Strassenverkehrsgesetz und Parkierungsreglement der Gemeinde, Parkieren auf öffentlichem Grund, Parkieren mit Parkscheibe, Signal 4.18 mit Zusatztext: Max. Parkzeit und ausgenommen mit Parkbewilligung der Gemeinde.

 

Parkplatz Sportplatz Altfeld, Parkieren mit Parkscheibe, Signal 4.18 mit Zusatztext: Max 6 Stunden.

 

Parkplatz Herrengasse, Parkieren mit Parkscheibe, Signal 4.18 mit Zusatztext: Max. 6 Stunden.

 

Parkplatz Rössligasse, Parkieren gegen Gebühr, Signal 4.20 mit Zusatztext: Täglich während 24 Stunden, max. 4 Stunden, ausgenommen mit Parkbewilligung der Gemeinde.

 

Parkplatz Rothbleicherain, Parkieren gegen Gebühr, Signal 4.20 mit Zusatztext: Täglich während 24 Stunden, max. 4 Stunden, ausgenommen mit Parkbewilligung der Gemeinde.

 

Parkplatz Dorfplatz, Parkieren gegen Gebühr, Signal 4.20 mit Zusatztext: Täglich während 24 Stunden, max. 4 Stunden, ausgenommen mit Parkbewilligung der Gemeinde.

 

Parkplatz Mühlestrasse, Parkieren gegen Gebühr, Signal 4.20 mit Zusatztext: Täglich während 24 Stunden, max. 4 Stunden, ausgenommen mit Parkbewilligung der Gemeinde.

 

Parkplatz Kindergarten Steinler, Parkieren verboten, Signal 2.50 mit Zusatztext: Ausgenommen mit Parkbewilligung der Gemeinde.

 

Parkplatz Kindergarten Friedmatt, Parkieren verboten, Signal 2.50 mit Zusatztext: Ausgenommen mit Parkbewilligung der Gemeinde.

 

Parkplatz Kindergarten Breite, Parkieren verboten, Signal 2.50 mit Zusatztext: Ausgenommen mit Parkbewilligung der Gemeinde

 

Einsprachen

Gegen diese Verkehrsanordnungen kann jede betroffene Person innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung beim Gemeinderat Niederlenz schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

 

Niederlenz, 28. März 2023                                                Gemeinderat