Nutzungsplanung: Revision Richtplanung und Teilrevision Nutzungsplanung Öffentliche Auflage / Mitwirkung, Hausen am Albis
Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Hausen am Albis hat am 12.11.2024 beschlossen:
Die Revision der Richtplanung und die Teilrevision der Nutzungsplanung, wird für die öffentliche Auflage / Mitwirkung verabschiedet. Die Vorlage umfasst folgende Unterlagen:
Revision der Richtplanung:
- Verkehrsplan Richtplankarte 1: 5'000, 12.11.2024
- Verkehrsplan Richtplantext, 12.11.2024
- Erläuternder Bericht zum kommunalen Richtplan vom 12.11.2024
Teilrevision der Nutzungsplanung:
- Zonenplan 1:5'000, 12.11.2024
- Bau- und Zonenordnung, 12.11.2024
- Kernzonenplan Hausen, 1:1'000, 12.11.2024
- Kernzonenplan Ebertswil, 1:1'000, 12.11.2024
- Kernzonenplan Heisch, 1:1'000, 12.11.2024
- Kernzonenplan Husertal, 1:1'000, 12.11.2024
- Kernzonenplan Tüfenbach, 1:1'000, 12.11.2024
- Bericht gemäss Art. 47 RPV, 12.11.2024
Im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG werden die Unterlagen öffentlich aufgelegt.
Beschluss/Verfügungsnummer: GRB 250/2024
Beschluss/Verfügungsdatum: 2024-11-12
Gerichtliche Entscheidinstanz: -
Rechtliche Hinweise und Fristen
Die Auflage- und Anhörungsfrist von 60 Tagen beginnt am 31. Januar 2025 und endet am 31. März 2025. Während dieser Zeit liegen die Unterlagen zur Revision der Richt- und Nutzungsplanung bei der Gemeindeverwaltung Hausen am Albis, Bauamt, Ebertswilerstrasse 1, 8915 Hausen am Albis auf und können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Ebenfalls sind die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde einsehbar.
Innert dieser Auflagefrist ist jedermann berechtigt, sich im Sinne der Mitwirkung zur Revision der Richtplanung und zur Teilrevision der Nutzungsplanung zu äussern. Ihre Rückmeldungen, Anliegen und Einwendungen sind bis spätestens 31. März 2025 schriftlich an den Gemeinderat, Zugerstrasse 10, 8915 Hausen am Albis, zu richten. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sämtliche Rückmeldungen, Anliegen und Einwendungen werden eingehend geprüft. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden.
Rechtsmittelfrist
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 31.03.2025
Kontaktstelle
Gemeindeverwaltung Hausen am Albis, Bauamt, Ebertswilerstrasse 1, 8915 Hausen am Albis