Revision Richtplanung und Teilrevision Nutzungsplanung Gemeinde Hausen am Albis, Öffentliche Auflage / Mitwirkung

Veröffentlicht von
Hausen am Albis
Rubrik
Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Veröffentlicht am
30.1.2025
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Nutzungsplanung: Revision Richtplanung und Teilrevision Nutzungsplanung Öffentliche Auflage / Mitwirkung, Hausen am Albis


Öffentliche Auflage


Der Gemeinderat Hausen am Albis hat am 12.11.2024 beschlossen:


Die Revision der Richtplanung und die Teilrevision der Nutzungsplanung, wird für die öffentliche Auflage / Mitwirkung verabschiedet. Die Vorlage umfasst folgende Unterlagen:


Revision der Richtplanung:

- Verkehrsplan Richtplankarte 1: 5'000, 12.11.2024

- Verkehrsplan Richtplantext, 12.11.2024

- Erläuternder Bericht zum kommunalen Richtplan vom 12.11.2024


Teilrevision der Nutzungsplanung:

- Zonenplan 1:5'000, 12.11.2024

- Bau- und Zonenordnung, 12.11.2024

- Kernzonenplan Hausen, 1:1'000, 12.11.2024

- Kernzonenplan Ebertswil, 1:1'000, 12.11.2024

- Kernzonenplan Heisch, 1:1'000, 12.11.2024

- Kernzonenplan Husertal, 1:1'000, 12.11.2024

- Kernzonenplan Tüfenbach, 1:1'000, 12.11.2024

- Bericht gemäss Art. 47 RPV, 12.11.2024


Im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG werden die Unterlagen öffentlich aufgelegt.


Beschluss/Verfügungsnummer: GRB 250/2024

Beschluss/Verfügungsdatum: 2024-11-12

Gerichtliche Entscheidinstanz: -


Rechtliche Hinweise und Fristen


Die Auflage- und Anhörungsfrist von 60 Tagen beginnt am 31. Januar 2025 und endet am 31. März 2025. Während dieser Zeit liegen die Unterlagen zur Revision der Richt- und Nutzungsplanung bei der Gemeindeverwaltung Hausen am Albis, Bauamt, Ebertswilerstrasse 1, 8915 Hausen am Albis auf und können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Ebenfalls sind die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde einsehbar.


Innert dieser Auflagefrist ist jedermann berechtigt, sich im Sinne der Mitwirkung zur Revision der Richtplanung und zur Teilrevision der Nutzungsplanung zu äussern. Ihre Rückmeldungen, Anliegen und Einwendungen sind bis spätestens 31. März 2025 schriftlich an den Gemeinderat, Zugerstrasse 10, 8915 Hausen am Albis, zu richten. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sämtliche Rückmeldungen, Anliegen und Einwendungen werden eingehend geprüft. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden.


Rechtsmittelfrist

Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 31.03.2025


Kontaktstelle

Gemeindeverwaltung Hausen am Albis, Bauamt, Ebertswilerstrasse 1, 8915 Hausen am Albis