Friedhof Aeugst am Albis
Aufhebung der folgenden Gräber per 30. April 2020:
Urnengräber Todesjahr 1999 oder früher
Erdbestattungsgräber Todesjahr 1999 oder früher
Kindergräber Todesjahr 1999 oder früher
Die Ruhefrist resp. Mietzeit für die obgenannten Gräber endete am 31. Dezember 2019, so dass diese, gestützt auf Art. 30 der Bestattungs- und Friedhofverordnung vom 13. Juli 2010, im Mai 2020 aufgehoben werden. Sind Grabmal, Pflanzen oder andere Gegenstände gewünscht, werden die Angehörigen gebeten, sich spätestens bis zum
15. April 2020
mit der Friedhofsverwaltung
Sandra Steim
Dorfstrasse 22, Postfach
8914 Aeugst am Albis
Tel. 044 763 50 60
E-Mail sandra.steim@aeugst-albis.ch
in Verbindung zu setzen (sofern nicht bereits erfolgt). Nach dieser Frist werden die Gräber vom Friedhofgärtner geräumt. Gräber, in denen nachträglich Aschenurnen beigesetzt wurden, können von der Abräumung nicht ausgenommen werden. Falls jedoch die Umbettung einer Urne, für welche die Ruhefrist noch nicht abgelaufen ist und deren Zustand es zulässt, ins Gemeinschaftsgrab oder in ein Urnenreihengrab gewünscht wird, ist dies mit entsprechender Kostenfolge möglich. Auch hier wird um Mitteilung bis zum 15. April 2020 gebeten.
Für verspätet geltend gemachte Ansprüche wird keine Haftung übernommen.
Aeugst am Albis, 17. März 2020
Bestattungsamt Aeugst am Albis