Amtliche Publikation der Gemeinde Schafisheim
BAUGESUCH
Bauherrschaft: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abt. Landschaft und Gewässer, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau
Planverfasserin: SKK Landschaftsarchitekten AG, Lindenplatz 5, 5430 Wettingen
Bauobjekt: Amphibienförderungsmassnahme: Erstellung von zwei Laichgewässern mit Folienabdichtung und Grundablass
Bauplatz: Grienlochstrasse, Parzelle 673
Zus. Bewillig.: Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau
Öffentliche Auflage vom 20. Mai bis 19. Juni 2023 auf der Gemeindekanzlei Schafisheim.
Publikation gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG).Gegen dieses Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Schafisheimschriftlich Einwendung erheben, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.
Die Frist kann nicht verlängert werden.
Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm
bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen ein anderer Entscheid verlangt wird.
Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Der Gemeinderat