Teilrevision kommunale Nutzungsplanung (BZO) "kommunaler Mehrwertausgleich" - Bekanntmachung des Inkrafttretens

Veröffentlicht von
Stallikon
Rubrik
Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Veröffentlicht am
23.1.2025
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Nutzungsplanung: Teilrevision kommunale Nutzungsplanung (BZO) "kommunaler Mehrwertausgleich" - Bekanntmachung des Inkrafttretens , Stallikon


Betrifft

8143 Stallikon


Bekanntmachung des Inkrafttretens


Die Teilrevision der Nutzungsplanung "kommunaler Mehrwertausgleich" wurde von den Stimmberechtigten der Gemeinde Stallikon an der Gemeindeversammlung vom 6. April 2022 und von der Baudirektion mit Verfügung Nr. 0259/24 vom 28. November 2024 genehmigt.


Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts des Kantons Zürich vom 15. Januar 2025 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Die Teilrevision kommunale Nutzungsplanung "kommunaler Mehrwertausgleich" tritt am Tag nach der Publikation in Kraft.


Beschluss/Verfügungsnummer: KS-0259/24

Beschluss/Verfügungsdatum: 2024-11-28


Rechtliche Hinweise


Kontaktstelle

Gemeinderat Stallikon

Reppischtalstrasse 53

8143 Stallikon