Ersatzwahl eines Mitglieds der Primarschulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026, provisorische Wahlvorschläge
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 11. September 2024 sind innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden, welche in Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte veröffentlicht werden:
- Isoz Andreas, Jahrgang 1984, Geschäftsführer, Bachmattstrasse 4b, Mettmenstetten
- Jenny Claudia, Jahrgang 1983, Sachbearbeiterin Treuhand, Rossauerstrasse 25, Mettmenstetten
Innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 31. Oktober 2024, können die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden. Ausserdem können innert derselben Frist der Gemeindeverwaltung neue, von 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Mettmenstetten eigenhändig unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Mettmenstetten hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Mettmenstetten erhältlich.
Die Voraussetzungen einer stillen Wahl nach § 54 GPR sind nicht erfüllt. Aufgrund dessen wird am 9. Februar 2025 eine Urnenwahl durchgeführt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
24. Oktober 2024
Gemeinderat Mettmenstetten