Nutzungsplanung: Teilweise Aufhebung von Verkehrsbaulinien, Rainstrasse
Betrifft
8908 Hedingen
Öffentliche Auflage
Mit Verfügung vom 7. April 2022 hat die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich die teilweise ersatzlose Aufhebung der Verkehrsbaulinien entlang der Rainstrasse genehmigt.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung vom 30. September 2021 sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Volkswirtschaftsdirektion vom 7. April 2022 kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung bzw. Zustellung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist vom 6. Mai 2022 bis 6. Juni 2022 in der Gemeindeverwaltung Hedingen, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, zur öffentlichen Einsicht auf.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 06.06.2022
Kontaktstelle
Gemeinde Hedingen - Hochbau
Zürcherstrasse 27
8908 Hedingen