Temporäres Fahrverbot während Bauzeit
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Verfügende Behörde
Gemeinde
Name der Strasse
Art der Verkehrsbeschränkung
Gemeinderat
Schafisheim
Talhardstrasse, Parzelle 827 und Schorenweg, Parzelle 823
Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen, ausgenommen Zubringerdienst, Werkverkehr und Anwohner, während der gesamten Bauzeit vom März 2024 bis November 2024.
Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 16. Februar 2024 bis 18. März 2024 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Gemeinderat Schafisheim