Reglemente und Verordnungen
Der Stadtrat Affoltern am Albis hat am 29. Oktober 2024 beschlossen, Art. 51 Personalreglment betreffend Krankentaggeldversicherung per 31. Dezember 2024 aufzuheben.
Der Beschluss ist unter www.amtliche-nachrichten.ch angehängt und liegt während der Rekursfrist bei der Abteilung Präsidiales, 3. Stock, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis, zur Einsicht auf.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis
- innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen und
- im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
8. November 2024
Stadtrat Affoltern am Albis