Reglemente und Verordnungen
Der Gemeinderat Hausen am Albis hat am 31. Oktober 2023 dem Erlass eines Reglementes betreffend Lehrlingswesen zugestimmt und das Reglement - vorbehältlich der Rechtskraft dieses Beschlusses - rückwirkend per 15. August 2023 in Kraft gesetzt. Das Reglement ersetzt die drei bisherigen Merkblätter in diesem Bereich.
Der Beschluss sowie das Reglement sind der Publikation unter
www.amtliche-nachrichten.ch angehängt.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Hausen am Albis, 14. November 2023
Der Gemeinderat