Reglemente und Verordnungen
Der Gemeinderat hat am 8. April 2024 folgendes Reglement genehmigt und per 1. Juni 2024 in Kraft gesetzt:
- Reglement Subventionsbeiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung sowie der Kinder-Spiel-Werkstatt (Spielgruppe) der Gemeinde Ottenbach
Der Beschluss sowie das Reglement sind der Publikation unter
www.amtliche-nachrichten.ch angehängt und liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Ottenbach, Affolternstrasse 3, 8913 Ottenbach, zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
23. April 2024
Gemeinderat Ottenbach