Siedlungsentwässerung - Gebühren 2024

Veröffentlicht von
Stallikon
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
12.10.2023
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Siedlungsentwässerung - Gebühren 2024

 

Der Gemeinderat hat am 9. Oktober 2023 gestützt auf Art. 3.6  Gebührenverordnung für Siedlungsentwässerungsanlagen die Benützungsgebühren für das Rechnungsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

 

Grundgebühr:     Fr. 0.13 je m2 gewichtete Fläche (2023: Fr. 0.13)
Mengengebühr: Fr. 1.70 je m3 (2023: Fr. 1.70)
- zuzüglich 8.1 % Mehrwertsteuer (MwSt.) -

Die Grund- und Mengengebühren sind gegenüber 2023 auf dem bestehenden Niveau bestätigt worden. Eine Anpassung erfolgt hingegen aufgrund der Steuersatzerhöhung Mehrwertsteuer von 7.7 % auf 8.1 % per 1. Januar 2024.

Der Beschluss liegt auf der Gemeindeverwaltung (Schalter Einwohnerkontrolle) zur Einsicht auf bzw. kann auf www.stallikon.ch eingesehen werden.

 

Gegen diesen Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 1 VRG). Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

13. Oktober 2023
Gemeinderat Stallikon