Ergebnis der Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026
Da keine der Kandidatinnen und Kandidaten das absolute Mehr erreicht haben, findet am Sonntag, 9. Februar 2025 ein zweiter Wahlgang statt.
Bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden (§ 84a Abs. 2 Gesetz über die politischen Rechte [GPR, LS 161]). Im Übrigen gelten Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang auch für den zweiten (§ 84a Abs. 1 GPR).
Gegen diese Wahl kann innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]).
26. November 2024
Gemeinderat Obfelden (wahlleitende Behörde)